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| Börsenordnung | ||
![]() | §1 Die Börsenordnung ist Bestandteil der Vereinssatzung §2 Die Ziefischtauschbörse wird vom Verein der Schleswiger Aquarienfreunde von 1940 "IRIS" für Vereinsmitglieder interessierte Nichtmitglieder durchgeführt. Sie dient der Förderung der Aquaristik, in dem sie Zierfischliebhabern Gelegenheit bietet ihre gezüchteten Fische, Pflanzen und sonstige Dekorationsmittel untereinander auszutauschen bzw. zu erwerben. Da ein reiner Tauschhandel wegen der Verschiedenartigkeit von Angebot und Nachfrage auf große Schwierigkeiten stößt, wird Geld als Verrechnungsmittel gewählt. Die Abrechnung erfolgt über den Börsenwart des Vereins. §3 Auf der Börse dürfen nur Fische, Pflanzen usw. angeboten werden, die nicht vorher zum Verkauf erworben wurden. Eine entsprechende schriftliche Erklärung ist jährlich 1x zu unterzeichnen und beim Börsenwart zu hinterlegen. Der Tausch von Aquarien und technischen Zubehör ist auf den Tauschbörsen nicht gestattet. §4 Es wird erwartet, daß der Erwerber über die Haltung und Pflege der gekauften Fische und Pflanzen fachgerecht beraten wird. §5 Die Fische und Pflanzen sind auf der Börse zu einem angemessenen Tauschwert, der nicht unter dem Großhandelspreis liegen sollte anzubieten. Der Name des Fisches oder der Pflanze, der Tauschwert und der Name des Züchters sind deutlich lesbar auszuschildern. §6 Von allen Börsenbeschickern ist generell ein Standgeld, dessen Höhe sich nach den jeweiligen Gegebenheiten richtet, für jede Tauschbörse an die Börsenkasse abzuführen. §7 Die Börse wird vom Börsenwart geleitet. §8 Die vereinsangehörigen Börsenbeschicker sind verpflichtet den Börsenwart beim Auf- und Abbau der Börseneinrichtungen zu unterstützen. Zuwiderhadlungen trotz Ermahnungen ziehen ein Börsenverbot für die darauffolgende Börse nach sich. §9 Verstöße gegen die Börsenordnung kann einen sofortigen Ausschluß von der Börse nach sich ziehen. §10 Der Börsenwart ist für die Durchführung der Börse verantwortlich. Die Abrechnung der Börsenkasse ist von einem Vorstandsmitglied nach jeder Börse zu prüfen und gegen zu zeichnen. --------------------------------- Geändert und beschlossen auf der Jahreshauptversammlung im Februar 1983 Der Vorstand des Vereins der Schleswiger Aquarienfreunde | |
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